Re: Vereinsordnungen
von: pfeffer ()
Datum: 02.03.2019
Dann wird das allein dadurch gesteuert, dass man Vereinsordnungen mit der Beantragung der Registereintragung zusammen mit der Satzung einreicht oder nicht?
# Ganz richtig.
Muss man nichts für die Satzung selbst beachten, damit das Registergericht die Vorlage von Ordnungen nicht einfordert oder ist das ausgeschlossen?
# Zur Klarstellung kann man in die Satzung schreiben, dass die Ordnung nicht Satzungsbestandteil ist.
In der Regel geht aber das Registergericht ohnehin davon aus, dass das so ist.
Muss diese im letzten Satz genannte Geschäftsanweisung im Register mit eingetragen werden?
# Muss nicht, weil das ja ohnehin gilt. Es ist aber eine vereinsinterne Regelung, die nicht die Vertretungsbefugnis betrifft. Deswegen wird das Registergericht das nicht weiter interessieren.
Kann dies ggf. erst mit Einrichtung des Organs geschehen, denn ich gehe davon aus, dass auch der bestellte Geschäftsführer in diesem Moment eingetragen werden muss.
# Da müsste ja eine Satzungsänderung erfolgen.
Der Geschäftsführer wird dieser Regelung nach als besonderer Vertreter gelten. Es gibt keine einheitliche Auffassung dazu, ob er eingetragen werden muss. Viele Vereinsregister machen das aber.