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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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schlsebOW schrieb: ------------------------------------------------------- > > # Durch Eintragung ins Vereinsregister > > Dann wird das allein dadurch gesteuert, dass man > Vereinsordnungen mit der Beantragung der > Registereintragung zusammen mit der Satzung > einreicht oder nicht? Muss man nichts für die > Satzung selbst beachten, damit das Registergericht > die Vorlage von Ordnungen nicht einfordert oder > ist das ausgeschlossen? > > Zusatzfrage: > Wir haben im aktuellen Entwurf einen § bzgl. > Bestellung eines Geschäftsführers aufgenommen bzw. > von einem vergleichbaren Verein übernommen. > Demnach kann dieses Organ eingerichtet werden, > aber eine Verpflichtung gibt es nicht und vorerst > ist es auch nicht geplant. Es gibt darin folgenden > Absatz: > > (3) Unbeschadet der Vertretungsbefugnis der > Vorstandsmitglieder gem. §10(2) vertritt die > Geschäftsführung den Verein im laufenden > Geschäftsverkehr. Die Vertretungsmacht erstreckt > sich auf alle Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit > dem Vereinszweck gem. § 2 und auf alle > Rechtsgeschäfte, die der zugewiesene > Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt, sowie > alle Verwaltungsgeschäfte. Die finanzielle > Entscheidungskompetenz wird durch den Vorstand in > der Geschäftsanweisung festgesetzt. > > Muss diese im letzten Satz genannte > Geschäftsanweisung im Register mit eingetragen > werden? Kann dies ggf. erst mit Einrichtung des > Organs geschehen, denn ich gehe davon aus, dass > auch der bestellte Geschäftsführer in diesem > Moment eingetragen werden muss.
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