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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsordnungen
von: schlsebOW ()
Datum: 28.02.2019

Hallo,

ich befasse mich aktuell wegen einer Vereinsgründung mit der Satzungsausgestaltung. In diesem Zusammenhang habe ich gelesen, dass es sinvoll ist durch Vereinsordnungen die Satzung schlank zu halten und nur das notwenigste für Anforderungen der Gemeinnützigkeit bzw. für die Registereintragung in die eigentliche Satzung zu schreiben. Die Vereinsordnungen dürfen aber nicht Satzungsbestandteil sein, weil sonst der Vorteil der Flexibilität zur Änderung nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung verloren geht.

Fragen:
1) Wodurch wird eine Vereinsordnung Satzungsbestandteil? Reicht hier schon die bloße Erwähnung in der Satzung und mus ich deswegen auf die explizite Nennung verzichten?
2) Gibt es bestimmte Ordnungen wie z.B. Beitragsordnung, die ich dennoch immer vom Finanzamt gegenprüfen lassen muss für die Gemeinnützigkeit - schließlich gibt es Beschränkungen für die Beitragshöhe?

Vielen Dank vorab.

Re: Vereinsordnungen
von: pfeffer ()
Datum: 01.03.2019

1) Wodurch wird eine Vereinsordnung Satzungsbestandteil?

# Durch Eintragung ins Vereinsregister

2) Gibt es bestimmte Ordnungen wie z.B. Beitragsordnung, die ich dennoch immer vom Finanzamt gegenprüfen lassen muss für die Gemeinnützigkeit - schließlich gibt es Beschränkungen für die Beitragshöhe?

# Nein. Die Vereinsordungen fallen praktisch in den Bereich der "tatsächlichen Geschäftsführung".

Re: Vereinsordnungen
von: schlsebOW ()
Datum: 02.03.2019

> # Durch Eintragung ins Vereinsregister

Dann wird das allein dadurch gesteuert, dass man Vereinsordnungen mit der Beantragung der Registereintragung zusammen mit der Satzung einreicht oder nicht? Muss man nichts für die Satzung selbst beachten, damit das Registergericht die Vorlage von Ordnungen nicht einfordert oder ist das ausgeschlossen?

Zusatzfrage:
Wir haben im aktuellen Entwurf einen § bzgl. Bestellung eines Geschäftsführers aufgenommen bzw. von einem vergleichbaren Verein übernommen. Demnach kann dieses Organ eingerichtet werden, aber eine Verpflichtung gibt es nicht und vorerst ist es auch nicht geplant. Es gibt darin folgenden Absatz:

(3) Unbeschadet der Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder gem. §10(2) vertritt die Geschäftsführung den Verein im laufenden Geschäftsverkehr. Die Vertretungsmacht erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Vereinszweck gem. § 2 und auf alle Rechtsgeschäfte, die der zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt, sowie alle Verwaltungsgeschäfte. Die finanzielle Entscheidungskompetenz wird durch den Vorstand in der Geschäftsanweisung festgesetzt.

Muss diese im letzten Satz genannte Geschäftsanweisung im Register mit eingetragen werden? Kann dies ggf. erst mit Einrichtung des Organs geschehen, denn ich gehe davon aus, dass auch der bestellte Geschäftsführer in diesem Moment eingetragen werden muss.

Re: Vereinsordnungen
von: pfeffer ()
Datum: 02.03.2019

Dann wird das allein dadurch gesteuert, dass man Vereinsordnungen mit der Beantragung der Registereintragung zusammen mit der Satzung einreicht oder nicht?

# Ganz richtig.

Muss man nichts für die Satzung selbst beachten, damit das Registergericht die Vorlage von Ordnungen nicht einfordert oder ist das ausgeschlossen?

# Zur Klarstellung kann man in die Satzung schreiben, dass die Ordnung nicht Satzungsbestandteil ist.
In der Regel geht aber das Registergericht ohnehin davon aus, dass das so ist.


Muss diese im letzten Satz genannte Geschäftsanweisung im Register mit eingetragen werden?

# Muss nicht, weil das ja ohnehin gilt. Es ist aber eine vereinsinterne Regelung, die nicht die Vertretungsbefugnis betrifft. Deswegen wird das Registergericht das nicht weiter interessieren.

Kann dies ggf. erst mit Einrichtung des Organs geschehen, denn ich gehe davon aus, dass auch der bestellte Geschäftsführer in diesem Moment eingetragen werden muss.

# Da müsste ja eine Satzungsänderung erfolgen.
Der Geschäftsführer wird dieser Regelung nach als besonderer Vertreter gelten. Es gibt keine einheitliche Auffassung dazu, ob er eingetragen werden muss. Viele Vereinsregister machen das aber.