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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mussein Vertrag weiter laufen
von: Ch. Schmiedt ()
Datum: 14.07.2018

Wennd er Vorstand eines Vereines wechselt. Sind die Verträge die geschlossen wurden dann noch rechtskräftig oder müssen diese eneuert werden ?

Wenn sie erneuert werden müssen dann ist ein Vertrag der geschlossen wurde, auch wenn dieser noch eine laufzeit bis z.B. 2020hat hinfällig ?

Re: Mussein Vertrag weiter laufen
von: Kizu ()
Datum: 14.07.2018

Die Verträge (Vertrag mit dem Stromlieferanten, Telekom, Vermieter, Haftpflichtversicherer, Arbeitsvertrag mit Geschäftsführer,...) laufen selbstverständlich ganz normal weiter.

Der Vorstand ist "nur" rechtlicher Vertreter der juristischen Person Verein. Die Verträge wurden vom Vorstand_alt im Namen des Vereins abgeschlossen. Vertragspartner ist also nicht Vorstand Müller sondern der Verein.

Sollte der vom Vorstand abgeschlossene Vertrag unvorteilhaft oder gemäß der Satzung von einer vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung abhängig sein, dann ist der Vertrag trotzdem gültig. Die Mitgliederversammlung kann dann aber die Entlastung des Vorstands verweigern und diesen in Regress nehmen.