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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Verträge (Vertrag mit dem Stromlieferanten, > Telekom, Vermieter, Haftpflichtversicherer, > Arbeitsvertrag mit Geschäftsführer,...) laufen > selbstverständlich ganz normal weiter. > > Der Vorstand ist "nur" rechtlicher Vertreter der > juristischen Person Verein. Die Verträge wurden > vom Vorstand_alt im Namen des Vereins > abgeschlossen. Vertragspartner ist also nicht > Vorstand Müller sondern der Verein. > > Sollte der vom Vorstand abgeschlossene Vertrag > unvorteilhaft oder gemäß der Satzung von einer > vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung > abhängig sein, dann ist der Vertrag trotzdem > gültig. Die Mitgliederversammlung kann dann aber > die Entlastung des Vorstands verweigern und diesen > in Regress nehmen.
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