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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gründungsversammlung
von: Gordon Trainer ()
Datum: 29.11.2017

Hallo ihr Lieben,

ist es möglich, zum Beispiel am 15. Dezember 2017 eine Gründungsversammlung abzuhalten in der beschlossen wird zum 02. Januar 2018 einen Verein zu gründen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Re: Gründungsversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.11.2017

Ja, das kann man machen. Es kann kann festgelegt werden, wann der Verein zu existieren beginnt. Das muss nicht das Datum der Gründungsversammlung sein.

Re: Gründungsversammlung
von: Karlbert ()
Datum: 19.12.2017

Gerne würde ich diesbezüglich auch noch eine Frage stellen: Wenn ein Verein noch in diesem Jahr gegründet wird - vom Finanzamt aber noch keine Rückmeldung vorliegt (und wohl erst im Januar kommen wird), ob die Gemeinnützigkeit in der Satzung gegeben ist, kann man dann einfach noch bis zur Eintragung beim Amtsgericht warten, bis die Satzung "Finanzamtskonform" im Sinne der Gemeinnützigkeit ist - oder müsste man dann wie oben gefragt den Termin ab wann der Verein existiert später legen? In der Satzung ist das Ändern derselben aus formalen Gründen dem Vorstand zugesagt, ist also ohne erneute Versammlung möglich. Gibt es Fristen der Eintragung beim Amtsgericht, wenn in der Satzung steht, dass der Verein eingetragen werden soll?

Danke für eine kurze Rückmeldung!!!!

Re: Gründungsversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.12.2017

Der Verein entsteht (und beginnt) grundsätzlich mit der Gründungsversammlung. Die Satzung kann das anders regeln. Mit der Eintragung wird lediglich aus dem nichtrechtsfähigen ein rechtsfähiger Verein.
Es muss also grundsätzllich nichts geändert werden.