Re: Gründungsversammlung
von: Karlbert ()
Datum: 19.12.2017
Gerne würde ich diesbezüglich auch noch eine Frage stellen: Wenn ein Verein noch in diesem Jahr gegründet wird - vom Finanzamt aber noch keine Rückmeldung vorliegt (und wohl erst im Januar kommen wird), ob die Gemeinnützigkeit in der Satzung gegeben ist, kann man dann einfach noch bis zur Eintragung beim Amtsgericht warten, bis die Satzung "Finanzamtskonform" im Sinne der Gemeinnützigkeit ist - oder müsste man dann wie oben gefragt den Termin ab wann der Verein existiert später legen? In der Satzung ist das Ändern derselben aus formalen Gründen dem Vorstand zugesagt, ist also ohne erneute Versammlung möglich. Gibt es Fristen der Eintragung beim Amtsgericht, wenn in der Satzung steht, dass der Verein eingetragen werden soll?
Danke für eine kurze Rückmeldung!!!!