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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ist gendern eine Satzungsänderung?
von: Louise ()
Datum: 16.11.2017

Liebe Vereins-Know-How,

danke für eure tolle Arbeit!

Wir laden bald zum Mitgliederversammlung ein, und der Wünsch nach eine gender-korrekte Satzung ist ein bisschen kurzfristig aufgekommen. Müssen solche Änderungen als Satzungsänderungen bearbeitet werden, oder können wir die als "Korrektur von Rechtschreibfehler" kategorisieren?
Beispiel:

JETZT
"Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und von dem/der zu Beginn der Versammlung gewählten Versammlungsleiter/ Versammlungsleiterin zu unterzeichnen."


ÄNDERUNG
"Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und von dem/der zu Beginn der Versammlung gewählten Versammlungsleiter*in zu unterzeichnen."

Re: Ist gendern eine Satzungsänderung?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.11.2017

Als Satzungsänderungen gelten zwar nicht nur Änderungen des Inhalts, sondern auch des Wortlauts.
Ich kann aber nicht einmal eine solche hier erkennen.
Es kann da also gar keine Bedenken geben, weil sich durch die Änderung keine andere Auslegung der Satzung ergeben kann.