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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Als Satzungsänderungen gelten zwar nicht nur > Änderungen des Inhalts, sondern auch des > Wortlauts. > Ich kann aber nicht einmal eine solche hier > erkennen. > Es kann da also gar keine Bedenken geben, weil > sich durch die Änderung keine andere Auslegung der > Satzung ergeben kann.
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