beitragszahlung
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 17.10.2013
Hallo,
eines unserer Mitglieder war über 6 Monate im Verzug mit der Beitragszahlung. Da mehrer Erinnerungen nichts gebracht haben, wurde eine Mahnung inkl. 5,- Mahngebühr (ist zulässing lt. Beitragsordnung) verschickt. Da auch dies nichts genutzt hat, hat der Vorstand mit Mahnbescheid gedroht. Daraufhin wurde zwar der Beitrag, nicht aber die Mahngebühr bezahlt.
Die Zahlung der Mahngebühr wird verweigert, weil das "kleinlich" sei und es außerdem "nur" um den Beitrag (nicht eine Leistung) ging.
Aus erzieherischen Gründen besteht der Verein aber auf der Zahlung der Mahngebühr. Wie kann man diese Forderung (die ja nicht sehr hoch ist) durchsetzten?
Und wie wird so eine Mahngebühr betrachtet. Gilt dafür das Gleiche, was in der Satzung/Beitragsordnung für den Mitgliedbeitrag festgelegt ist?
Danke