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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
jolanda wilhelm schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > eines unserer Mitglieder war über 6 Monate im > Verzug mit der Beitragszahlung. Da mehrer > Erinnerungen nichts gebracht haben, wurde eine > Mahnung inkl. 5,- Mahngebühr (ist zulässing lt. > Beitragsordnung) verschickt. Da auch dies nichts > genutzt hat, hat der Vorstand mit Mahnbescheid > gedroht. Daraufhin wurde zwar der Beitrag, nicht > aber die Mahngebühr bezahlt. > Die Zahlung der Mahngebühr wird verweigert, weil > das "kleinlich" sei und es außerdem "nur" um den > Beitrag (nicht eine Leistung) ging. > > Aus erzieherischen Gründen besteht der Verein aber > auf der Zahlung der Mahngebühr. Wie kann man diese > Forderung (die ja nicht sehr hoch ist) > durchsetzten? > Und wie wird so eine Mahngebühr betrachtet. Gilt > dafür das Gleiche, was in der > Satzung/Beitragsordnung für den Mitgliedbeitrag > festgelegt ist? > > Danke
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