Re: BVP
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.03.2013
Ob das Mitglied, das den Antrag stellt, anwesend ist, spielt keine Rolle. Hier gilt nichts anderes als für andere TOP.
M.E. ist aber die Frage problematisch, ob die Satzungsregelung wirklich Beschlüsse zu solchen nachgereichten TOP zulässt.. Nach BGB sind nur TOP beschlussfähig, die schon bei der Einladung mitgeteilt wurden. Davon kann die Satzung zwar abweichen. Die Regelung dazu muss dann aber hinreichend klar sein, d.h. es dürfen nicht nur Diskussions- und Verfahrensanträge gemeint sein, sondern auch Beschlussanträge.