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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ob das Mitglied, das den Antrag stellt, anwesend > ist, spielt keine Rolle. Hier gilt nichts anderes > als für andere TOP. > M.E. ist aber die Frage problematisch, ob die > Satzungsregelung wirklich Beschlüsse zu solchen > nachgereichten TOP zulässt.. Nach BGB sind nur TOP > beschlussfähig, die schon bei der Einladung > mitgeteilt wurden. Davon kann die Satzung zwar > abweichen. Die Regelung dazu muss dann aber > hinreichend klar sein, d.h. es dürfen nicht nur > Diskussions- und Verfahrensanträge gemeint sein, > sondern auch Beschlussanträge.
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