Re: Fußballabteilung will neuen Verein gründen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.02.2013
Zunächst wäre zu prüfen, ob Fußball zu den Satzungszwecken gehört. Dann wäre u.U. sogar eine Satzungsänderung nötig.
Wenn die Satzung nichts zur Zuständigkeit sagt, gilt § 32 BGB: "Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. "
Im Zweifel ist immer ein Beschluss der MV nötig. Bei gravierenden Entscheidungen würde ich als Vorstand - unabhängig von den rechtlichen Erfordernissen - ohnehin immer das Votum der MV einholen