Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Zunächst wäre zu prüfen, ob Fußball zu den > Satzungszwecken gehört. Dann wäre u.U. sogar eine > Satzungsänderung nötig. > Wenn die Satzung nichts zur Zuständigkeit sagt, > gilt § 32 BGB: "Die Angelegenheiten des Vereins > werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder > einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch > Beschlussfassung in einer Versammlung der > Mitglieder geordnet. " > Im Zweifel ist immer ein Beschluss der MV nötig. > Bei gravierenden Entscheidungen würde ich als > Vorstand - unabhängig von den rechtlichen > Erfordernissen - ohnehin immer das Votum der MV > einholen
www.vereinsknowhow.de
.