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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenprüfer kommissarisch?
von: off ()
Datum: 10.12.2012

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
in unserer Satzung ist festgelegt, dass alle zwei Jahre zwei neue Kassenprüfer gewählt werden. Das ist für 2012 und 2013 geschehen, aber leider ist der eine der beiden Kassenprüfer im Herbst 2012 verstorben. Wir haben es versäumt sofort eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die einen Kassenprüfer nachwählt. Nun steht im Januar die Jahresmitgliederversammlung an und damit auch die vorher stattfindende Kassenprüfung. Jetzt noch vorher eine Versammlung zur Nachwahl eines Kassenprüfers ein zu berufen ist aus terminlichen gründen nicht mehr machbar.
Wir wollen die Mitglieder jedoch nicht mit einer Kassenprüfung abspeisen, die nur von einem Prüfer gemacht wurde. Daher eine Idee: Der Vorstand möchte jetzt einen Kassenprüfer kommissarisch bestimmen. (Das soll keine Person aus dem Vorstand sein!) In der Mitgliederversammlung soll es dann einen Tagesordnungspunkt geben "Antrag auf nachträgliche Bestätigung eines kommissarischen Kassenprüfers für das Haushaltsjahr 2012." Wenn die Mitglieder einverstanden sind, kann der Kassenprüfbericht des gewählten Kassenprüfers und des bestätigten kommissarischen Kassenprüfers als Unterlage zur Entlastung des Vorstandes dienen. Wenn nicht, dann müssen die Mitglieder eben einen anderen wählen und die Entlastung kann eben erst in einer nachfolgenden MV erfolgen.
Wäre dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung? Und könnte trotzdem, also auch ohne die Entlastung des jetzigen Vorstandes, ein neuer Vorstand gewählt werden? Denn diese Wahl steht jetzt satzungsgemäß auch an.
Vielen Dank für alle hilfreichen Stimmen hierzu.

Re: Kassenprüfer kommissarisch?
von: ugoetze ()
Datum: 10.12.2012

Im Normalfall reicht die Prüfung durch einen Kassenprüfer.
Der eigentliche Grund für die Wahl von 2 Prüfern ist doch nicht das Mißtrauen dagegen, dass nur einer prüft sondern die Vorsorge, dass beim Ausfall von einem Prüfer noch ein weiterer vorhanden ist.