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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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off schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebe Forumsteilnehmer, > in unserer Satzung ist festgelegt, dass alle zwei > Jahre zwei neue Kassenprüfer gewählt werden. Das > ist für 2012 und 2013 geschehen, aber leider ist > der eine der beiden Kassenprüfer im Herbst 2012 > verstorben. Wir haben es versäumt sofort eine > Mitgliederversammlung einzuberufen, die einen > Kassenprüfer nachwählt. Nun steht im Januar die > Jahresmitgliederversammlung an und damit auch die > vorher stattfindende Kassenprüfung. Jetzt noch > vorher eine Versammlung zur Nachwahl eines > Kassenprüfers ein zu berufen ist aus terminlichen > gründen nicht mehr machbar. > Wir wollen die Mitglieder jedoch nicht mit einer > Kassenprüfung abspeisen, die nur von einem Prüfer > gemacht wurde. Daher eine Idee: Der Vorstand > möchte jetzt einen Kassenprüfer kommissarisch > bestimmen. (Das soll keine Person aus dem Vorstand > sein!) In der Mitgliederversammlung soll es dann > einen Tagesordnungspunkt geben "Antrag auf > nachträgliche Bestätigung eines kommissarischen > Kassenprüfers für das Haushaltsjahr 2012." Wenn > die Mitglieder einverstanden sind, kann der > Kassenprüfbericht des gewählten Kassenprüfers und > des bestätigten kommissarischen Kassenprüfers als > Unterlage zur Entlastung des Vorstandes dienen. > Wenn nicht, dann müssen die Mitglieder eben einen > anderen wählen und die Entlastung kann eben erst > in einer nachfolgenden MV erfolgen. > Wäre dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung? Und > könnte trotzdem, also auch ohne die Entlastung des > jetzigen Vorstandes, ein neuer Vorstand gewählt > werden? Denn diese Wahl steht jetzt satzungsgemäß > auch an. > Vielen Dank für alle hilfreichen Stimmen hierzu.
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