MV und COVID-19
von: Lutz-G ()
Datum: 29.08.2021
Hallo,
wir wollen unsere MV als Präsenzveranstaltung durchführen.
Im "Gesetz über Maßnahmen ... zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie" heißt es im §5 (1):
Abweichend von ... KANN der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen (sinngemäß-stark gekürzt):
1. "ohne Anwesenheit teilzunehmen..."
2. "Ihre Stimme vorher schriftlich abzugeben"
Bedeutet dieses KANN, dass dies einzelnen Mitgliedern (auf Antrag) ermöglicht werden darf oder müssen dann alle Mitglieder vorher darauf hingewiesen werden, dass es diese Möglichkeiten gibt?
MfG Lutz