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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Lutz-G schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > wir wollen unsere MV als Präsenzveranstaltung > durchführen. > > Im "Gesetz über Maßnahmen ... zur Bekämpfung der > Auswirkungen der COVID-19-Pandemie" heißt es im §5 > (1): > Abweichend von ... KANN der Vorstand auch ohne > Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern > ermöglichen (sinngemäß-stark gekürzt): > 1. "ohne Anwesenheit teilzunehmen..." > 2. "Ihre Stimme vorher schriftlich abzugeben" > > Bedeutet dieses KANN, dass dies einzelnen > Mitgliedern (auf Antrag) ermöglicht werden darf > oder müssen dann alle Mitglieder vorher darauf > hingewiesen werden, dass es diese Möglichkeiten > gibt? > > MfG Lutz
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