Mitgliederversammlung Mindestrechte
von: Janick ()
Datum: 22.07.2020
Guten Morgen,
kann man per Satzung die Zuständigkeit ALLER Vereinsangelegenheiten auf den Vorstand übertragen (also auch Satzungsänderungen, Zweckänderung, Vereinsauflösung, Mitgliedsbeiträge, ...), oder gibt es bestimmte Aufgaben, die die Mitgliederversammlung zwingend haben muss? Wenn das möglich wäre, dann wäre ja die Mitgliederversammlung obsolet?
Grüße
Janick