Re: Stimmrecht
von: pfeffer ()
Datum: 12.07.2020
Das Stimmrecht haben die Mitglieder mit Beginn der Mitgliedschaft. Die Frage ist also einzig, wann die Mitgliedschaft beginnt. Das kann die Satzung speziell regeln.
Ansonsten gilt: Die Mitgliedschaft ist ein zweiseitiger Vertrag. Er entsteht durch Antrag und Annahme. D.h. die Mitgliedschaft beginnt, wenn der Vorstand den Mitgliedschaftsantrag bestätigt hat, also z.B. mit Zugang eines entsprechenden Schreibens.