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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das Stimmrecht haben die Mitglieder mit Beginn der > Mitgliedschaft. Die Frage ist also einzig, wann > die Mitgliedschaft beginnt. Das kann die Satzung > speziell regeln. > Ansonsten gilt: Die Mitgliedschaft ist ein > zweiseitiger Vertrag. Er entsteht durch Antrag und > Annahme. D.h. die Mitgliedschaft beginnt, wenn der > Vorstand den Mitgliedschaftsantrag bestätigt hat, > also z.B. mit Zugang eines entsprechenden > Schreibens.
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