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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinszweck formulieren
von: Janick ()
Datum: 20.05.2020

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich tue mir schwer bei der Formulierung des Vereinszwecks. Der Verein soll nicht gemeinnützig sein, deshalb muss man sich ja nicht an § 52 AO richten, sondern kann den Vereinszweck frei wählen. Er darf natürlich nicht wirtschaftlich sein.

Nun zu meinen Fragen:
1. Muss der Vereinszweck ausformuliert werden oder kann man das auch stichpunktartig angeben? Ich habe mir diverse Satzungen von Vereinen durchgelesen. Der Zweck ist fast immer detailliert und ausformuliert.
2. Muss man angeben, mit welchen Mitteln man den Vereinszweck erreichen möchte? Wenn nein, darf man dann alles tun, wenn man keine Mittel angibt?
3. Wie finde ich vorab heraus, ob das Amtsgericht den Zweck akzeptieren wird oder ob er zu grob definiert ist?
4. Wie groß ist denn die Kulanz beim Abweichen vom Vereinszweck? Beispiel: Der Verein möchte über eine gesunde Ernährung aufklären, klärt aber plötzlich auch über Sport und Bewegung auf, was ja auch Einfluss auf die Gesundheit hat. Wäre das noch vertretbar? Würde der Verein hingegen plötzlich eine Sternwarte errichten, dann wäre das bestimmt zu weit vom Hauptzweck entfernt, oder?
5. Darf man in der Satzung angeben, dass die Mitgliederversammlung weitere Zwecke bestimmen darf?

Vielen Dank!

Re: Vereinszweck formulieren
von: Rosa ()
Datum: 21.05.2020

Janick schrieb:
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> 1. Muss der Vereinszweck ausformuliert werden oder kann man das auch stichpunktartig angeben?>

Der Zweck ist immer detailliert und aus zuformulieren.

> 2. Muss man angeben, mit welchen Mitteln man den Vereinszweck erreichen möchte? >

ja

> 3. Wie finde ich vorab heraus, ob das Amtsgericht den Zweck akzeptieren wird oder ob er zu grob definiert ist?>

gar nicht

> 4. Wie groß ist denn die Kulanz beim Abweichen vom Vereinszweck? Beispiel: Der Verein möchte über
eine gesunde Ernährung aufklären, klärt aber plötzlich auch über Sport und Bewegung auf, was ja
auch Einfluss auf die Gesundheit hat. Wäre das noch vertretbar? >

Versucht den Verwendungszweck so zu formulieren, dass ihr die ssatzung nicht ständig ändern müsst.

> 5. Darf man in der Satzung angeben, dass die Mitgliederversammlung weitere Zwecke bestimmen
darf?>

Wenn sich der Zweck verändert muss kann dies nur über eine MV geschehen. Jede Veränderung einer Satzung kostet Geld. Die Satzungänderung muss jedes Mal beim Amtsgericht eingereicht werden.
Deshalb siehe meine Antwort zu Nr. 4

Re: Vereinszweck formulieren
von: pfeffer ()
Datum: 21.05.2020

Der Satzungszweck muss den Grundcharakter des Vereins beschreiben.

Beispiel: Der Verein möchte über eine gesunde Ernährung aufklären, klärt aber plötzlich auch über Sport und Bewegung auf, was ja auch Einfluss auf die Gesundheit hat

# Das wäre klar ein Zweckänderung. Die bedarf nach BGB der Zustimmung aller Mitglieder. Ich rate deswegen zu einer Abmilderung dieses Quorums durch die Satzung, z.B. so, dass auch für die Änderung des Satzungszwecks eine Dreiviertelmehrheit genügt.

3. Wie finde ich vorab heraus, ob das Amtsgericht den Zweck akzeptieren wird oder ob er zu grob definiert ist?

# Wenn Sie die Satzungszwecke nennen, kann man dazu schon eine recht verlässliche Einschätzung abgeben. Das ist keine willkürliche Sache


5. Darf man in der Satzung angeben, dass die Mitgliederversammlung weitere Zwecke bestimmen darf?

# Nein, alle wesentlichen Grundlage des Vereinslebens kann nur die Satzung regeln. Es muss also eine Satzungsänderung erfolgen, die man aber wie oben beschrieben vereinfachen kann.

Re: Vereinszweck formulieren
von: Janick ()
Datum: 23.05.2020

pfeffer schrieb:
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> # Wenn Sie die Satzungszwecke nennen, kann man
> dazu schon eine recht verlässliche Einschätzung
> abgeben. Das ist keine willkürliche Sache

Wie würde es damit aussehen?

1. Zweck des Vereins ist die Beschäftigung mit Natur- und Pflanzenheilkunde, Mikronährstoffen, Nutrazeutika und Superfoods.
2. Mittel zur Erreichung der Vereinszwecke sind insbesondere:
a) Durchführung von Informations- und Bildungsveranstaltungen
b) Errichtung von Arbeitsgruppen und Erfahrungsaustausch-Kreise
c) Herstellung von Tinkturen und Kräuterauszügen
d) Züchtung und Pflege von Kräutern und Heilpflanzen
e) Betrieb von Internetseiten zur Bereitstellung von Informationen
f) Zusammenarbeit und Austausch mit anderen Organisationen, die ähnliche Zwecke verfolgen

Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweck sind ja nicht vollständig (durch des Begriffs "insbesondere") - dürfte der Verein deshalb alles nicht wirtschaftliche unternehmen? "Zweck des Vereins ist die Beschäftigung" ist ja sehr allgemein gefasst.

Re: Vereinszweck formulieren
von: pfeffer ()
Datum: 23.05.2020

Ich könnte hier einzig bei "Herstellung von Tinkturen und Kräuterauszügen" einen wirtschaftlichen Zweck vermuten, wenn diese auch verkauft werden. Das könnte man vielleicht klarstellen.
Ansonsten sähe ich nicht, was das Registergericht da einwenden könnte.

Re: Vereinszweck formulieren
von: Janick ()
Datum: 23.05.2020

pfeffer schrieb:
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> Ich könnte hier einzig bei "Herstellung von
> Tinkturen und Kräuterauszügen" einen
> wirtschaftlichen Zweck vermuten, wenn diese auch
> verkauft werden. Das könnte man vielleicht
> klarstellen.

Wenn man den Punkt weglässt, kann man diese ja trotzdem herstellen (und natürlich nicht verkaufen), da die Aufzählung der Mittel nicht vollständig ist, richtig?

Re: Vereinszweck formulieren
von: pfeffer ()
Datum: 23.05.2020

Wenn der Verein nicht gemeinnützig ist, interessiert das praktisch nur die Mitglieder. Gegenüber dem Vereinsregister kann das als Nebenzweck behandelt werden, der unschädlich für die Eintragung ist.
In der Praxis gibt es nach der Eintragung ohnehin nur Probleme, wenn Konkurrenten sich beschweren (oft über die IHK). Das Registergericht kontrolliert das ja von sich aus nicht.