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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Satzungszweck muss den Grundcharakter des > Vereins beschreiben. > > Beispiel: Der Verein möchte über eine gesunde > Ernährung aufklären, klärt aber plötzlich auch > über Sport und Bewegung auf, was ja auch Einfluss > auf die Gesundheit hat > > # Das wäre klar ein Zweckänderung. Die bedarf nach > BGB der Zustimmung aller Mitglieder. Ich rate > deswegen zu einer Abmilderung dieses Quorums durch > die Satzung, z.B. so, dass auch für die Änderung > des Satzungszwecks eine Dreiviertelmehrheit > genügt. > > 3. Wie finde ich vorab heraus, ob das Amtsgericht > den Zweck akzeptieren wird oder ob er zu grob > definiert ist? > > # Wenn Sie die Satzungszwecke nennen, kann man > dazu schon eine recht verlässliche Einschätzung > abgeben. Das ist keine willkürliche Sache > > > 5. Darf man in der Satzung angeben, dass die > Mitgliederversammlung weitere Zwecke bestimmen > darf? > > # Nein, alle wesentlichen Grundlage des > Vereinslebens kann nur die Satzung regeln. Es muss > also eine Satzungsänderung erfolgen, die man aber > wie oben beschrieben vereinfachen kann.
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