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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Corona - KUG (Kurzarbeitergeld)
von: Helga Röhle ()
Datum: 23.04.2020

Guten Tag,

unser wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, also ein Bereich eines mehrteiligen gemeinnützigen Vereins, ist wegen der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus geschlossen und KUG ist für alle zu 100 %, 2 Bereichsleiterinnen arbeiten noch je 10 Wochenstunden, beantragt. Wir stocken aktuell (noch bis?) das KUG auf 100 % auf. - Wir geben die Rücklagen aus, die einen lange geplanten Umbau finanzieren sollten. Zum Glück haben wir diese.

Wir bekommen keine Zuschüsse wegen Corona, weil wir mehr als 10 Mitarbeiterinnen im Gesamtverein sind. Einen Kredit werden wir nicht bekommen, weil niemand dafür haften möchte. KUG ist das einzige, was eine Zeit lang hilft.

Jetzt ist aber die Frage aufgekommen, ob wir überhaupt aufstocken dürfen, weil ja die hier eingesetzten Finanzmittel zum Eigentum des Vereins gehören und somit zum Eigenanteil in Bezug auf Fördermittel zählen.

Die Frage ist halt jetzt gestellt worden, weil befürchtet wird, wir dürften evtl. nicht aufstocken, um Fördergelder nicht zu gefährden. Grundsätzlich ist klar, dass immer alles dem Verein gehört.

Immer wieder wird in diesem Zusammenhang z.B. auch verlangt, dass auch im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb genau wie im Ideellen Bereich drei Angebote eingeholt werden.

Dürfen wir das KUG aufstocken?

Vielen Dank!

Helli

Re: Corona - KUG (Kurzarbeitergeld)
von: pfeffer ()
Datum: 23.04.2020

Ob die Aufstockung förderrechtlich zulässig ist, wäre mit dem Zuwendungsgeber zu klären.
Es gibt aber gemeinnützigkeitsrechtlich ein Problem, weil die Zahlung angemessen und üblich sein muss.
Das BMF hat mit aktuellem Schreiben eine Aufstockung auf 80% als zulässig erklärt. Bei 100% gibt es also klar Bedenken, wenn dafür keine vertragliche oder tarifliche Grundlage besteht.