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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ob die Aufstockung förderrechtlich zulässig ist, > wäre mit dem Zuwendungsgeber zu klären. > Es gibt aber gemeinnützigkeitsrechtlich ein > Problem, weil die Zahlung angemessen und üblich > sein muss. > Das BMF hat mit aktuellem Schreiben eine > Aufstockung auf 80% als zulässig erklärt. Bei 100% > gibt es also klar Bedenken, wenn dafür keine > vertragliche oder tarifliche Grundlage besteht.
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