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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Online Mitgliederversammlung
von: move2020 ()
Datum: 06.04.2020

Ich habe im Newsletter den beitrag zur Online Mitgliederversammlung gelesen. Ich habe folgende Frage: ein Verein möchte seinen Vereinssitz wechseln. Soweit ich weiß,bedarf dieses Prozess eine Satzungsänderung, richtig?. Unter welcher Bedingungen kann eine virtuelle Mitgliederversammlung stattfinden um diese Satzungsänderung zu beschließen? Danke

Re: Online Mitgliederversammlung
von: Rosa ()
Datum: 06.04.2020

move2020 schrieb:
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ein Verein möchte seinen Vereinssitz wechseln. Soweit ich weiß,bedarf dieses Prozess eine Satzungsänderung, richtig?.

Es kommt drauf an, was in der Satzung steht. Steht in der Satzung ein fester Ort, dann muss eine Satzungsänderung erfolgen.
Steht in der Satzung "Der Verein hat seinen Sitz unter der Anschrift der/des jeweiligen Vorsitzenden." dies, dann ist keine Änderung von nöten.

Unter welcher Bedingungen kann eine virtuelle Mitgliederversammlung stattfinden um diese
Satzungsänderung zu beschließen?

Jedes Mitglied muss einer virtuellen MV folgen können, sind ide Bedingungen bei einem Mitglied nicht vorhanden -- ist die virtuelle MV nicht möglich. In der Regel könnten auch die Mitglieder gemeinsam in einem Raum sein, aber auf Grund der Corona sollte dies nicht erfolgen..

Re: Online Mitgliederversammlung
von: W. Pfeffer ()
Datum: 06.04.2020

Steht in der Satzung "Der Verein hat seinen Sitz unter der Anschrift der/des jeweiligen Vorsitzenden." dies, dann ist keine Änderung von nöten.

# Eine solche Satzungsklausel wäre nicht zulässig, weil damit der Sitz nicht klar bestimmt ist.


Unter welcher Bedingungen kann eine virtuelle Mitgliederversammlung stattfinden um diese
Satzungsänderung zu beschließen?

Nach den aktuellen Neuregelungen ist das auch ohne entsprechenden Satzungsklausel zulässig, Allerdings darf die Teilnahme keine besondere Erschwernis darstellen. Das kann je nach Zusammensetzung der Mitglieder ein Problem sein (fehlende technische Voraussetzungen und Kenntnisse).
Ich würde im Zweifel eine schriftliche Beschlussfassung vornehmen. Das geht nach der Neuregelung, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder seine Stimme auf diesem Weg abgibt.

Re: Online Mitgliederversammlung
von: Rosa ()
Datum: 06.04.2020

W. Pfeffer schrieb:
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> Steht in der Satzung "Der Verein hat seinen Sitz unter der Anschrift der/des jeweiligen
Vorsitzenden." dies, dann ist keine Änderung von nöten.

# Eine solche Satzungsklausel wäre nicht zulässig, weil damit der Sitz nicht klar bestimmt ist.

Steht so in unserer Satzung unter Ort und Sitz. Das Finanz- und Registeramt haben es mit 3 anderen Sätzen so akzeptiert.

Re: Online Mitgliederversammlung
von: Mieze ()
Datum: 07.04.2020

Hallo,

in unserer Satzung steht " der Sitz ist in Berlin"

Sonst müßte man ja bei jeder Neuwahl des 1. Vorsitzenden direkt nach der Wahl auch die Satzung ändern, das ist bestimmt nicht Sinn der Sache..

Liebe Grüße aus Berlin
von Renate

Re: Online Mitgliederversammlung
von: Rosa ()
Datum: 07.04.2020

Mieze schrieb:
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Sonst müßte man ja bei jeder Neuwahl des 1. Vorsitzenden direkt nach der Wahl auch die Satzung ändern, das ist bestimmt nicht Sinn der Sache..

Genau, wenn das FA und das Registeramt keine Einwände hatten, muss es doch funktionieren.

Re: Online Mitgliederversammlung
von: move2020 ()
Datum: 08.04.2020

Vielen Dank für die Antworten! Sie waren sehr hilfreich.

Re: Online Mitgliederversammlung
von: JürgenK ()
Datum: 24.04.2020

Mieze schrieb:
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> Hallo,
>
> in unserer Satzung steht " der Sitz ist in
> Berlin"

Das ist natürlich insoweit richtig (der Sitz eines Vereins ist ja eher an einen Ort gebunden als an den - eher zufälligen - Wohnsitz eines Vorsitzenden (sonst müsse man bei jedem Umzug den Vereinssitz anpassen, was ja Umsinn ist)
>

Aber hierzu wollte ich was anmerken:

Mieze schrieb:
> Sonst müßte man ja bei jeder Neuwahl des 1.
> Vorsitzenden direkt nach der Wahl auch die Satzung
> ändern, das ist bestimmt nicht Sinn der Sache..

Aber soweit ich das Vereinsrecht verstehe (bin aber selber kein Jurist, arbeite mich in dieses Fachgebiet im Moment aber stark ein) gilt ja folgendes - entgegen dem, was Mieze geschrieben hat:

Gerade der 1. Vorsitzende ist ja (es ist zumindest stark zu vermuten, dass dem so ist) der "Vorstand" im Sinne des §26 BGB und damit ist nach der Neu-Wahl eines 1.Vorsitzenden die Satzung sowieso in einer Neufassung beim Amtsgericht einzureichen.

Re: Online Mitgliederversammlung
von: Rosa ()
Datum: 24.04.2020

JürgenK schrieb:

> Aber soweit ich das Vereinsrecht verstehe (bin aber selber kein Jurist, arbeite mich in dieses Fachgebiet im Moment aber stark ein) gilt ja folgendes - entgegen dem, was Mieze geschrieben hat:

Gerade der 1. Vorsitzende ist ja (es ist zumindest stark zu vermuten, dass dem so ist) der "Vorstand" im Sinne des §26 BGB und damit ist nach der Neu-Wahl eines 1.Vorsitzenden die Satzung sowieso in einer Neufassung beim Amtsgericht einzureichen.


Bei einer Neuwahl des Vorstandes nach § 26 BGB braucht nicht die Satzung ans Amtsgericht eingereicht werden. Eins Satzung wird erst dann eingereicht, wenn diese verändert wird in irgend einer Weise.

Bisher habe ich in keiner Satzung den konkreten Namen der/des Vorsitzende/n gelesen. Macht auch keinen Sinn und ist nicht Vorgabe von irgendeinem Gesetz.

Re: Online Mitgliederversammlung
von: Mieze ()
Datum: 25.04.2020

JürgenK schrieb:
> Gerade der 1. Vorsitzende ist ja (es ist zumindest stark zu vermuten, dass dem so ist) der "Vorstand" im Sinne des §26 BGB und damit ist nach der Neu-Wahl eines 1.Vorsitzenden die Satzung sowieso in einer Neufassung beim Amtsgericht einzureichen.

Hallo,

nach jeder Wahl eines neuen Vorsitzenden wird dies dem Amtsgericht bzw. Vereinsregister bekannt gegeben und die Eintragung dort geändert. - Fertig!

Aber eine Satzungsänderung geht doch viel weiter: Die muss in der Tagesordnung der Mitgliederversammlung aufgeführt werden, auf der MGV beschlossen werden und dann beim Amtsgericht oder Vereinsregister gemeldet werden. Dort müsste dann die (ganze) Satzung neu geprüft und eingetragen werden.
Danach geht es weiter zum Finanzamt, wo die Satzung dann ebenfalls in Hinblick auf dei Gemeinnützigkeit neu geprüft wird.

Wozu sollte dieser Aufwand nötig sein, weil alle x Jahhre ein neuer Vorsitzender gewählt wird? Dann müssten Amtsgericht bzw. Vereinsregister ständig und dauernd neue Eintragungen machen.

Liebe Grüße aus Berlin
von Renate

Re: Online Mitgliederversammlung
von: Rosa ()
Datum: 27.04.2020

Mieze schrieb:
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> nach jeder Wahl eines neuen Vorsitzenden wird dies dem Amtsgericht bzw. Vereinsregister bekannt gegeben und die Eintragung dort geändert. -

korrekt

> Aber eine Satzungsänderung geht doch viel weiter: Die muss in der Tagesordnung der Mitgliederversammlung aufgeführt werden, auf der MGV beschlossen werden und dann beim Amtsgericht
oder Vereinsregister gemeldet werden. Dort müsste dann die (ganze) Satzung neu geprüft und eingetragen werden.

> Danach geht es weiter zum Finanzamt, wo die Satzung dann ebenfalls in Hinblick auf dei Gemeinnützigkeit neu geprüft wird.


Bevor man eine Satzung ans Vereinsregister, hier nur bei gemeinnützigen Vereinen, sollte man diese beim FA prüfen lasssen und dann einreichen bei Vereinsregister.


> Wozu sollte dieser Aufwand nötig sein, weil alle x Jahhre ein neuer Vorsitzender gewählt wird? Dann müssten Amtsgericht bzw. Vereinsregister ständig und dauernd neue Eintragungen machen.

Wird der alte Vorstand wiedergewählt, braucht man keine Meldung ans Vereinsregister zu machen, solnage nciht bis das Vereinsregister Unterlagen anfordert.
Bei neugewählten Mitglieder im Vorstand ist es zwingend erforderlin über den Notar die Aus- bzw. Eintragung der jeweiligen Mitglieder beim Amtsgericht vornehmen zulassen.
Sollte dies nicht erfolgen, Dürfen die neugewählten Vorstandsmitglieder weder im Außen- bzw. Innenverhältnis Verträge gültig untershcreiben oder Rechnungen erstellen oder den Verein vor dem Gericht vertreten. Der nicht eingetragene Vorstand kann nie entlastet werden, wenn sich ein Mitglied dagegen auflehnt.