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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
e.V. Gründung zu zweit
von: attofi ()
Datum: 27.03.2020

Hallo,

wäre folgendes Szenario erlaubt?

Zwei natürliche Personen gründen insgesamt 5 nicht eingetragene Vereine. Für jeden dieser nicht eingetragenen Vereine reichen ja jeweils zwei Gründungsmitglieder. Dazu ist nur ein Gründungsprotokoll erforderlich.

Die zwei natürlichen Personen und die 5 nicht eingetragenen Vereine (= 7 Gründungsmitglieder) gründen dann einen e.V.

Grüße
attofi

Re: e.V. Gründung zu zweit
von: pfeffer ()
Datum: 27.03.2020

Für jeden dieser nicht eingetragenen Vereine reichen ja jeweils zwei Gründungsmitglieder.

# Nein, es müssen drei sein!

Die zwei natürlichen Personen und die 5 nicht eingetragenen Vereine (= 7 Gründungsmitglieder) gründen dann einen e.V.

# Grundsätzlich geht das, weil auch nicht rechtsfähige Vereine Gründungsmitglied sein können.

Das Verfahren ist dennoch sehr umwegig. Einfacher und gängiger ist folgendes Vorgehen: Die drei Personen gründen den Verein. Zur Eintragung holen sie sich die Unterschriften von 4 weiteren Personen (aus dem Bekannten- oder Familienkreis). Diese können sofort nach Eintragung wieder austreten, ohne dass der Verein gelöscht werden muss. Nach der Eintragung kann ein e.V. auch mit nur drei Mitgliedern fortbestehen.