Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Für jeden dieser nicht eingetragenen Vereine > reichen ja jeweils zwei Gründungsmitglieder. > > # Nein, es müssen drei sein! > > Die zwei natürlichen Personen und die 5 nicht > eingetragenen Vereine (= 7 Gründungsmitglieder) > gründen dann einen e.V. > > # Grundsätzlich geht das, weil auch nicht > rechtsfähige Vereine Gründungsmitglied sein > können. > > Das Verfahren ist dennoch sehr umwegig. Einfacher > und gängiger ist folgendes Vorgehen: Die drei > Personen gründen den Verein. Zur Eintragung holen > sie sich die Unterschriften von 4 weiteren > Personen (aus dem Bekannten- oder Familienkreis). > Diese können sofort nach Eintragung wieder > austreten, ohne dass der Verein gelöscht werden > muss. Nach der Eintragung kann ein e.V. auch mit > nur drei Mitgliedern fortbestehen.
www.vereinsknowhow.de
.