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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ehrenamtspauschale
von: ger1842 ()
Datum: 27.02.2020

1. Die Ehremamtspauschale kann ja für Tätikgeiten im idellen Bereich bzw. Zweckbetrieb gewährt werden.
Wenn der Vorstand jetzt aber auch für den steuerpflichtigen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb tätig wird, ist dann die Pauschale aufzuteilen?
2. Der Verein darf (wegen Gemeinnützigkeit) die Ehrenamtspauschale ja nur dann leisten, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben ist. Bezieht sich dies auf die Bereiche Idell und Zweckbetrieb?
Also aus diesen muss sich die Leistungsfähigkeit (Überschuss in Höhe der Ehrenamtspauschalen) ergeben? Oder kann bei einer Berurteilung der wirtschaftliche Leistungsfähigkeituch ein Überschuss aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb herangezogen werden?
3. Unser Vorstand setzt sich aus dem geschäftsführenden Vorstand und sogenannten Beiräten (Stellvertreter, Beisitzer, Zeugwart) zusammen.Kann in der Satzung eine Formulierung gewählt werden, die es der Mitgliederversammlung überlässt, welche Vorstände welche Vergütungen bzw. Pauschalen bekommen?

Re: Ehrenamtspauschale
von: W. Pfeffer ()
Datum: 27.02.2020

1. Die Ehrenamtspauschale kann ja für den ideellen Bereich bzw. Zweckbetrieb gewährt werden.
Wenn der Vorstand jetzt aber auch für den steuerpflichtigen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb tätig wird, ist dann die Pauschale aufzuteilen?

# Ja, sie kann auch anteilig genutzt werden.


2. Der Verein darf (wegen Gemeinnützigkeit) die Ehrenamtspauschale ja nur dann leisten, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben ist. Bezieht sich dies auf die Bereiche Ideell und Zweckbetrieb?

# Bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gibt es nur Einschränkungen bei Aufwandsspenden.
Es spricht ja nichts dagegen, die Zahlung aus Erträgen des steuerpflichtigen Bereichs zu finanzieren.

Also aus diesen muss sich die Leistungsfähigkeit (Überschuss in Höhe der Ehrenamtspauschalen) ergeben?

# Das gilt nur insofern, als der Verein natürlich in der Lage sein sollte, zugesagte Vergütungen auch zu zahlen.

Oder kann bei einer Berurteilung der wirtschaftliche Leistungsfähigkeitch ein Überschuss aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb herangezogen werden?

# Ja, wie oben gesagt.


3. Unser Vorstand setzt sich aus dem geschäftsführenden Vorstand und sogenannten Beiräten (Stellvertreter, Beisitzer, Zeugwart) zusammen.Kann in der Satzung eine Formulierung gewählt werden, die es der Mitgliederversammlung überlässt, welche Vorstände welche Vergütungen bzw. Pauschalen bekommen?