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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Die Ehrenamtspauschale kann ja für den ideellen > Bereich bzw. Zweckbetrieb gewährt werden. > Wenn der Vorstand jetzt aber auch für den > steuerpflichtigen wirtschaftlichem > Geschäftsbetrieb tätig wird, ist dann die > Pauschale aufzuteilen? > > # Ja, sie kann auch anteilig genutzt werden. > > > 2. Der Verein darf (wegen Gemeinnützigkeit) die > Ehrenamtspauschale ja nur dann leisten, wenn die > wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben ist. > Bezieht sich dies auf die Bereiche Ideell und > Zweckbetrieb? > > # Bezüglich der wirtschaftlichen > Leistungsfähigkeit gibt es nur Einschränkungen bei > Aufwandsspenden. > Es spricht ja nichts dagegen, die Zahlung aus > Erträgen des steuerpflichtigen Bereichs zu > finanzieren. > > Also aus diesen muss sich die Leistungsfähigkeit > (Überschuss in Höhe der Ehrenamtspauschalen) > ergeben? > > # Das gilt nur insofern, als der Verein natürlich > in der Lage sein sollte, zugesagte Vergütungen > auch zu zahlen. > > Oder kann bei einer Berurteilung der > wirtschaftliche Leistungsfähigkeitch ein > Überschuss aus einem steuerpflichtigen > wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb herangezogen > werden? > > # Ja, wie oben gesagt. > > > 3. Unser Vorstand setzt sich aus dem > geschäftsführenden Vorstand und sogenannten > Beiräten (Stellvertreter, Beisitzer, Zeugwart) > zusammen.Kann in der Satzung eine Formulierung > gewählt werden, die es der Mitgliederversammlung > überlässt, welche Vorstände welche Vergütungen > bzw. Pauschalen bekommen?
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