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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenpüfer / Austritt
von: Josef Gierse ()
Datum: 18.02.2020

Guten Abend Herr Pfeffer,

da hab ich mal ne Frage, dazu habe ich bislang noch nichts gefunden - ich darf etwas aushohlen.

Ein e.V. gründet sich Ende 2018, es wird ein Vorstand gewählt. Ich zu einem von zwei Kassenprüfern für zwei Jahre. Im Vorstand gibt es Mitte 2019 Streß, am Ende ist der Vorstand und der Kassenwart anders besetzt. Mein Kollege Kassenprüfer wirft hin, tritt aus und vom Amt des Kassenpüfers zurück. Die Spannungen bleiben, aber die praktische Arbeit des Vereins und des Vorstandes entwickelt sich gut. Der neue Kassenwart entwickelt sich zum individuellen Machtzentrum. Ich Kassenprüfer trete satzungsgemäß zum Jahresende 2019 aus dem Verein aus, nachdem es heftig und persönlich mit dem Kassenwart geknallt hat. Vom Amt des Kassenprüfers trete ich ausdrücklich nicht zurück. Insgesamt hat seit den Aktivtäten des neuen Kassenwartes ein Teil der Mitglieder den Verein verlassen.

Nun steht der Bericht der Kassenprüfer für 2019 an, in der komenden JHV in gut 2 Monaten. Der Vorstand lässt in einer vorherigen MV zwei neue Kassenprüfer wählen und über Satzungsänderungen abstimmen. Das könnte die nächste Anfrage bie Ihnen werden, aber ich möchte mich hier auf mein Amt Kassenprüfer beschränken.

Und nun die spannende Frage: Ich bin als Kassenprüfer ausschließlich der Mitgliederversammlung verpflichtet. Genau deshalb verlange ich Unterlagen zur Kassenprüfung für das Geschäftsjahr 2019, die MV mag gern einen weiteren Kassenprüfer wählen. Nun bin ich kein Jurist, aber wäre da auch noch das Amt Kassenprüfer für mich in 2020 denkbar? Unterm Strich würde das ggf weiteren Streß in die Mitgliederversammlung tragen. Deshalb würde ich darauf, Geschäftsjahr 2020, auch nicht bestehen wollen.

Der Vorstand sieht das anders. mit dem Austritt aus dem Verein zum 31.12.2019 sei auch automatisch das Amt des Kassenprüfers beendet. Ende Gelände - nix Unterlagen an das ehemalige Mitglied.

Wie vorgehen?, gibt es irgendwelche Urteile dazu? nur aus BGB §§38,39 kann man das so nicht erkennen.

Wie auch immer kann ich bitten und schreiben, daß die Unterlagen zur Kassenprüfung bereitstehen, ich gehe davon aus, daß der Vorstand diese höchstens mit Druck durch Klage zur Verfügung stellt, wenn die Lage denn eindeutig ist.

Aber kann das ausgetretene Mitglied mindestens verlangen diesen Sachstand der Mitgliederversammlung persönlich oder schriftlich vorzutragen?

Was sagen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Josef Gierse

Re: Kassenpüfer / Austritt
von: pfeffer ()
Datum: 19.02.2020

Der Vorstand sieht das anders. mit dem Austritt aus dem Verein zum 31.12.2019 sei auch automatisch das Amt des Kassenprüfers beendet.

# Das stimmt grundsätzlich nicht. Im Verein gibt es die sog. Fremdorganschaft, d.h. die Organe (hier der Kassenprüfer) müssen keine Mitglieder sein. Nur wenn die Satzung die Mitgliedschaft als Voraussetzung verlangt, ist das anders. Das Amt besteht also fort.

Wenn der Vorstand das nicht einsieht und die Prüfung verweigert, bleibt nur noch, das der MV zu berichten.

Re: Kassenpüfer / Austritt
von: Josef Gierse ()
Datum: 19.02.2020

Vielen Dank Herr Pfeffer, ich halte sie zum Vortgang auf dem Laufenden.