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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Josef Gierse schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Abend Herr Pfeffer, > > da hab ich mal ne Frage, dazu habe ich bislang > noch nichts gefunden - ich darf etwas aushohlen. > > Ein e.V. gründet sich Ende 2018, es wird ein > Vorstand gewählt. Ich zu einem von zwei > Kassenprüfern für zwei Jahre. Im Vorstand gibt es > Mitte 2019 Streß, am Ende ist der Vorstand und der > Kassenwart anders besetzt. Mein Kollege > Kassenprüfer wirft hin, tritt aus und vom Amt des > Kassenpüfers zurück. Die Spannungen bleiben, aber > die praktische Arbeit des Vereins und des > Vorstandes entwickelt sich gut. Der neue > Kassenwart entwickelt sich zum individuellen > Machtzentrum. Ich Kassenprüfer trete satzungsgemäß > zum Jahresende 2019 aus dem Verein aus, nachdem es > heftig und persönlich mit dem Kassenwart geknallt > hat. Vom Amt des Kassenprüfers trete ich > ausdrücklich nicht zurück. Insgesamt hat seit den > Aktivtäten des neuen Kassenwartes ein Teil der > Mitglieder den Verein verlassen. > > Nun steht der Bericht der Kassenprüfer für 2019 > an, in der komenden JHV in gut 2 Monaten. Der > Vorstand lässt in einer vorherigen MV zwei neue > Kassenprüfer wählen und über Satzungsänderungen > abstimmen. Das könnte die nächste Anfrage bie > Ihnen werden, aber ich möchte mich hier auf mein > Amt Kassenprüfer beschränken. > > Und nun die spannende Frage: Ich bin als > Kassenprüfer ausschließlich der > Mitgliederversammlung verpflichtet. Genau deshalb > verlange ich Unterlagen zur Kassenprüfung für das > Geschäftsjahr 2019, die MV mag gern einen weiteren > Kassenprüfer wählen. Nun bin ich kein Jurist, > aber wäre da auch noch das Amt Kassenprüfer für > mich in 2020 denkbar? Unterm Strich würde das ggf > weiteren Streß in die Mitgliederversammlung > tragen. Deshalb würde ich darauf, Geschäftsjahr > 2020, auch nicht bestehen wollen. > > Der Vorstand sieht das anders. mit dem Austritt > aus dem Verein zum 31.12.2019 sei auch automatisch > das Amt des Kassenprüfers beendet. Ende Gelände - > nix Unterlagen an das ehemalige Mitglied. > > Wie vorgehen?, gibt es irgendwelche Urteile dazu? > nur aus BGB §§38,39 kann man das so nicht > erkennen. > > Wie auch immer kann ich bitten und schreiben, daß > die Unterlagen zur Kassenprüfung bereitstehen, ich > gehe davon aus, daß der Vorstand diese höchstens > mit Druck durch Klage zur Verfügung stellt, wenn > die Lage denn eindeutig ist. > > Aber kann das ausgetretene Mitglied mindestens > verlangen diesen Sachstand der > Mitgliederversammlung persönlich oder schriftlich > vorzutragen? > > Was sagen Sie dazu? > > Mit freundlichen Grüßen > > Josef Gierse
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