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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Abstimmungsmodus
von: boernie53 ()
Datum: 17.12.2019

Hallo, wir sind sechs Kleingartenvereine in einer gemeinsamen Gartenanlage. Über die Gemeinschaftseinrichtungen, wie Hauptweg und Tor müssen alle entscheiden. Die Vereine sind von der Anzahl der Mitglieder verschieden groß. Bis jetzt wurde immer so gehandelt, dass bei einer Gegenstimme der sechs Vereine, das Vorhaben gestrichen wurde. Meiner Meinung nach falsch. Ich denke, die meisten JA-Stimmen zählen, oder noch korrekter wäre eine personelle Einzelabstimmung alle Mitglieder aller Vereine, oder? Denn so kann es vorkommen, dass der kleinste Verein mit 7 Mitgliedern den Willen von fünf Vereinen, sprich 165 Pächtern bricht. Und das geht doch wohl nicht?

boernie53

Re: Abstimmungsmodus
von: pfeffer ()
Datum: 18.12.2019

Die Frage ist, wie dieser Vereinszusammenschluss rechtlich zu bewerten ist. Es wird sich wohl um eine BGB-Gesellschaft (GbR) handeln und hier gilt bei Beschlüssen Einstimmigkeit.
Dass die Mitglieder der Vereine selbst abstimmen oder eine Stimmgewichtung der Vereine nach Mitgliederzahl erfolgt, käme nur in Frage, wenn der Gesellschaftsvertrag der BGB-Gesellschaft das so regelt.

Re: Abstimmungsmodus
von: boernie53 ()
Datum: 21.12.2019

Hallo,
ich denke von einer GbR kann keine Rede sein.. Es ist eine Zusammenwürfelung von Vereinen, die den Grund und Boden je nach Interesse benutzen (Kleingärten und Kleintierzüchter) und deren Gemeinsamkeit am Hauptweg und dem Außenzaun der Gesamtanlage bestehen. Keine gemeinsamen Ziele.

Schöne Feiertage wünsche ich allen Forum-Mitgliedern.
boernie53

Re: Abstimmungsmodus
von: pfeffer ()
Datum: 22.12.2019

Schon die Tatsache, dass wie Sie schreiben, über Gemeinschaftserinrichtungen gemeinsam entschieden wird, kann nur als gesellschaftsrechtliches Verhältnis ausgelegt werden. Für ein anderen vertragliches Verhältnis wäre das untypisch.
Es kommt hier dann nur die BGB-Gesellschaft in Frage.