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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Schon die Tatsache, dass wie Sie schreiben, über > Gemeinschaftserinrichtungen gemeinsam entschieden > wird, kann nur als gesellschaftsrechtliches > Verhältnis ausgelegt werden. Für ein anderen > vertragliches Verhältnis wäre das untypisch. > Es kommt hier dann nur die BGB-Gesellschaft in > Frage.
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