Re: Vereinsinventar (PC, Laptop) - welche Nutzungsdauer
von: Klaus ()
Datum: 15.12.2019
Die Hauptüberlegung dieser gesuchten Regelung sollte sein, dass alle nutzenden Vorstandsmitglieder eine Vorstellung haben, wie lange die Geräte mindestens "in Betrieb" bleiben sollen.
Hinweis unserer Kassiererin war, dass die Abschreibung dieser Geräte schon eher abgeschlossen wäre. Z. B. auf die PC/Laptops bezogen.
Eine anschließende Übernahme der Geräte durch die Vorstandsmitglieder wurde noch nicht besprochen, wäre aber nicht ausgeschlossen.