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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Klaus schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > in unserem Verein wurden in den letzten Jahren > einige Geräte angeschafft (Nutzung und > Aufbewahrung durch/bei den Vorstandsmitgliedern). > > Nun entstand die Idee, dass man für diese Geräte > eine "anvisierte Nutzungsdauer/Mindestzeiten" > vereinbart werden sollte. > > Folgende Vorstellung herrscht diesbezüglich: > > - Laminierset = 2 Jahre > - Aktenvernichter = 2 Jahre > - Drucker = 2 Jahre > - Mobiles Vereinstelefon = 3 Jahre > - Laser-Pointer = 5 Jahre > - Bluetooth Headset = 5 Jahre > - externe Festplatte = 5 Jahre > - Musiksystembox = 5 Jahre > - PC = 5 Jahre > - Laptop = 5 Jahre > > Für sehr nutzungsintensive Geräte (z. B. Drucker, > Aktenvernichter) ist bei Bedarf und Abwägung der > Umstände eine Abweichung von der > Mindestnutzungszeit im Einzelfall möglich. > > Meine Frage hierzu: > Ist solch eine Vereinbarung/Erklärung realistisch? > Gibt es evtl. für sowas eine "Regelung/Vorschlag" > im Vereinsrecht? > > Viele Grüße > Klaus
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