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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsinventar (PC, Laptop) - welche Nutzungsdauer
von: Klaus ()
Datum: 15.12.2019

Hallo zusammen,

in unserem Verein wurden in den letzten Jahren einige Geräte angeschafft (Nutzung und Aufbewahrung durch/bei den Vorstandsmitgliedern).
Nun entstand die Idee, dass man für diese Geräte eine "anvisierte Nutzungsdauer/Mindestzeiten" vereinbart werden sollte.

Folgende Vorstellung herrscht diesbezüglich:

- Laminierset = 2 Jahre
- Aktenvernichter = 2 Jahre
- Drucker = 2 Jahre
- Mobiles Vereinstelefon = 3 Jahre
- Laser-Pointer = 5 Jahre
- Bluetooth Headset = 5 Jahre
- externe Festplatte = 5 Jahre
- Musiksystembox = 5 Jahre
- PC = 5 Jahre
- Laptop = 5 Jahre

Für sehr nutzungsintensive Geräte (z. B. Drucker, Aktenvernichter) ist bei Bedarf und Abwägung der Umstände eine Abweichung von der Mindestnutzungszeit im Einzelfall möglich.

Meine Frage hierzu:
Ist solch eine Vereinbarung/Erklärung realistisch? Gibt es evtl. für sowas eine "Regelung/Vorschlag" im Vereinsrecht?

Viele Grüße
Klaus

Re: Vereinsinventar (PC, Laptop) - welche Nutzungsdauer
von: pfeffer ()
Datum: 15.12.2019

Ich verstehe nicht ganz, wozu diese Regelung gut sein soll.
Sollen die Gegenstände nach der Nutzungsdauer ins Eigentum der Vorstandsmitglieder übergehen?

Re: Vereinsinventar (PC, Laptop) - welche Nutzungsdauer
von: Klaus ()
Datum: 15.12.2019

Die Hauptüberlegung dieser gesuchten Regelung sollte sein, dass alle nutzenden Vorstandsmitglieder eine Vorstellung haben, wie lange die Geräte mindestens "in Betrieb" bleiben sollen.

Hinweis unserer Kassiererin war, dass die Abschreibung dieser Geräte schon eher abgeschlossen wäre. Z. B. auf die PC/Laptops bezogen.

Eine anschließende Übernahme der Geräte durch die Vorstandsmitglieder wurde noch nicht besprochen, wäre aber nicht ausgeschlossen.

Re: Vereinsinventar (PC, Laptop) - welche Nutzungsdauer
von: pfeffer ()
Datum: 15.12.2019

Dann hat ja die Regelung keine rechtliche Wirkung. Also gibt es da auch keine Bedenken dagegen.