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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Honorare für "Dienstleistungen" des Vereins
von: k_wachsmuth ()
Datum: 08.07.2019

Im Zuge dessen, dass unser kleiner Verein langsam wächst und bekannter wird, wird unsere Vorsitzende eingeladen, Veranstaltungen im Namen des Vereins zu moderieren. Dafür werden ihr Honorare angeboten.
Unsere Frage ist dabei, wie man diese Honorare abrechnet?
Es ist das erste Mal, dass der Verein Dienstleistungen (z.B. Vorträge halten, Moderation...) in dieser Form erbringt und dafür Geld angeboten bekommt. Hat dies steuerliche Auswirkungen? Wie transferieren wir das Geld auf unser Vereinskonto, wenn die Vorsitzende das Geld auf ihr Privatkonto bekommt, da der Geldgeber (ein Landesministerium) kein Geld auf ein Vereinskonto überweisen möchte?

Wir würden uns sehr über die Beantwortung unserer Fragen freuen.

Viele Grüße,
Karen Wachsmuth

Re: Honorare für "Dienstleistungen" des Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 08.07.2019

Rechnungen zu schreiben ist kein Problem.
Die steuerlichen Folgen hängt u.a. davon ab, ob der Verein gemeinnützig ist und ob die Vorträge mit der Satzungstätigkeit zusammenhängen.
Umsatzsteuer muss erst bei Umsätzen über 17.500 Euro (Vorjahresgrenze) erhoben werden.
Gewinne werden erst besteuert, wenn sie über 5.000 Euro im Jahr liegen. Ein gemeinnütziger Verein kann ganz steuerfrei bleiben.
Es gibt also für's erste keine steuerlichen Folgen.
Wenn die Zahlungen zunächst auf das Konto der Vorsitzenden gehen soll, ist das kein Problem. Wenn sie das Geld im Namen und auf Rechnung des Vereins vereinnahmt, leitet sie es einfach weiter.
Entscheidend ist, dass der Verein die Rechnung schreibt, nicht die Vorsitzende.