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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Rechnungen zu schreiben ist kein Problem. > Die steuerlichen Folgen hängt u.a. davon ab, ob > der Verein gemeinnützig ist und ob die Vorträge > mit der Satzungstätigkeit zusammenhängen. > Umsatzsteuer muss erst bei Umsätzen über 17.500 > Euro (Vorjahresgrenze) erhoben werden. > Gewinne werden erst besteuert, wenn sie über 5.000 > Euro im Jahr liegen. Ein gemeinnütziger Verein > kann ganz steuerfrei bleiben. > Es gibt also für's erste keine steuerlichen > Folgen. > Wenn die Zahlungen zunächst auf das Konto der > Vorsitzenden gehen soll, ist das kein Problem. > Wenn sie das Geld im Namen und auf Rechnung des > Vereins vereinnahmt, leitet sie es einfach > weiter. > Entscheidend ist, dass der Verein die Rechnung > schreibt, nicht die Vorsitzende.
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