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Insolvenz - auch beim Verein
von: MHD1959 ()
Datum: 02.03.2017

Hallo,
Ich mache ehrenamtlich die Buchhaltung/Lohnbuchhaltung für einen Verein e. V.
Ich bin nicht Mitglied des Vorstandes.
Ich habe den Vorstand gestern informiert, dass der Kassenbestand nicht ausreicht, um die Lohnsteuer ans Finanzamt abzuführen, ausstehende Reisekosten zubegleichen und die Miete für März zu überweisen.


Bin ich als Buchhalter noch in Haftung? MUss ich als Buchhalter die Insolvenz anmelden? Wenn ja, wo?

Re: Insolvenz - auch beim Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.03.2017

Die Insolvenzhaftung betrifft nur den Vorstand.