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Künstlersozialabgabe als Verein Frage 1
von: Stephanus ()
Datum: 09.04.2014

Hallo,

wir sind ein e.V. (haben mit Theater zu tun) und ich habe zwei Fragen zur Künstlersozialabgabe.

1)

Wir hatten ein Gastspiel in einem Theater. Das Theater hat uns einen Anteil der Ticketeinnahmen überwiesen. Diese Einnahmen haben wir dann anteilig an die beteiligten Künstler überwiesen (die haben Rechnungen gestellt).

Wer muss jetzt eigentlich die Künstlersozialabgabe bezahlen?

a) Das Theater?
b) wir als Verein?

Danke für die Hilfe!