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Kosten für ÜL-Aus- und Fortbildung
von: Bambelschnut ()
Datum: 08.03.2013

Gibt es eine betragliche Höchstgrenze, bei der sich ein Sportverein an den Kosten für Übungsleiter Aus- und Fortbildungen beteilgen kann? Und kann ein Übungsleiter diese Kosten auch bei seiner EKSt-Erklärung geltend machen?

Re: Kosten für ÜL-Aus- und Fortbildung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.03.2013

Eine bestimmte Obergrenze gibt es nicht. Wenn der Übungsleiter ausschließlich für den einen Verein arbeitet, können sicher auch die gesamten Kosten übernommen werden.