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Einladung
von: willi ()
Datum: 19.12.2012

Hallo zusammen,
darf man eine Einladung zur JHV per Mail versenden, wenn in der Satzung steht: die Einladung muss in schriftlicher Form erfolgen? und gibt es dazu ein Urteil?
Danke

Re: Einladung
von: ugoetze ()
Datum: 20.12.2012

Die Satzung schreibt die Form der Einladung zwingend vor. Es liegt vorliegend ein Einladungsmangel vor, der jedes Mitglied berechtigt (aber nicht zwingt), die Beschlüsse der Versammlung anzufechten.