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Befreiung von Vereinsmitgliedsbeitrag
von: LandgrebeDi ()
Datum: 24.04.2012

Hallo,

wir sind ein gemeinnütziger Sportverein. Unsere Übungsleiter erhalten die überliche Übungsleiterpauschal für die Tätigkeiten in unserem Verein. Als Kassierer -neu- habe ich jetzt festgestellt, das diese Übungsleiter keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen, also sind diese Übungsleiter von der Zahlung befreit. Sind aber in der Mitgliedsliste bedingt durch den Versicherungsschutz für den Landessportbund aufgelistet.
Ist dieses aus steuerlichen Gründen -auch wegen der Gemeinnützigkeit- richtig?

Vielen Dank für die Antwort

Gruß

Re: Befreiung von Vereinsmitgliedsbeitrag
von: Refese ()
Datum: 08.06.2012

Ob auch die Übungsleiter den Mitgliedsbeitrag zahlen müssen, müsste in der Satzung festgelegt sein. In unserem, ebenfalls gemeinnützigen Verein, müssen alle Mitglied er zahlen. Man kann bei uns nur Übungsleiter werden, wenn man auch zahlendes Mitglied in unserem Verein ist. So steht es in unserer Satzung.

Re: Befreiung von Vereinsmitgliedsbeitrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.06.2012

Eine Befreiung von den Mitgliedsbeiträgen müsste sich aus der Satzung ergeben. Andernfalls ist der erlassene Beitrag eine Zuwendung an den Übungsleiter oder eine zusätzliche Vergütung.