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Vereinsgründung
von: Norbert Marschall ()
Datum: 14.02.2012

Hallo, wir haben zu dritt ein Haus gekauft und wollen eine Hälte des Hauses bereitstellen als Feriendomizil. Zielgruppen sind Menschen mit Hilfebedarf und z.B. kinderreiche Familien, die sich einen Urlaub nicht leisten können. Wir wollen als zweites dort auch die Begegnung von Menschen mit und ohne Hilfebedarf fördern. Nun zur Frage: Wenn wir dafür einen Verein gründen wollen, ist das ein Förderverein? Oder ein "normaler" Verein? Und was ist der Unterschied von beidem? Unser Zweckparagraf lautet::
1) Die Bereitstellung, Entwicklung und Erhaltung eines Ferien- und Begegnungshauses für Menschen mit und ohne Hilfebedarf.
2) Die Förderung eines lebendigen Austausches und Abbau von Berührungsängsten von Menschen mit und ohne Hilfebedarf.

Die Umsetzung der Vereinszwecke bedarf folgender Tätigkeiten:
Zu 1) - Förderung von Ausbau- und Erhaltungsmaβnahmen des Objektes unter der Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse von Menschen mit Hilfebedarf und baubiologischer Aspekte.
- Förderung der Ferienaufenthalte von Menschen in schwierigen Lebenslagen.
Zu 2) - Aufbau und Erhaltung eines ökologisch bewirtschafteten Gärtnerhofes unter besonderer Berücksichtigung von vom Aussterben bedrohten Haustierrassen und samenfesten und traditionellen Kulturpflanzen.
- Angebot von gemeinschaftsbildenden Kulturveranstaltungen und Unternehmungen.
Ueber eine klärende Antwort freue ich mich, Norbert Marschall

Re: Vereinsgründung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.03.2012

Ein Förderverein ist dadurch gekennzeichnet, dass er nicht selbst bestimmte Tätigkeiten ausübt, sondern nur Mittel für andere Einrichtungen beschafft. Dies ist eine rein gemeinnützigkeitsrechtliche Unterscheidung. Der Förderverein kommt hier also nicht in Frage.

Ich sehe im Übrigen das Problem, dass die Unterstützung von Menschen, die nicht hilfsbedürftig sind, kein steuerbegünstigter Zweck ist. Das muss also bei der Satzung außen vor bleiben und darf später nicht zur überwiegenden Tätigkeit werden.