Re: vorstandswahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.08.2011
Wenn der Vorstand nicht vollzählig ist, müssen zeitnah Wahlen stattfinden. Andernfalls wäre das ein Verstoß gegen die Satzung, die ja die Zahl der Vorstandsmitglieder vorschreibt. Es kann also nicht die turnusmäßige Neuwahl abgewartet werden.
Wenn es sich um keine BGB-Vorstandsmitglieder handelt, ist das zwar ein rein vereinsinternes Problem. Der Vorstand sollte aber nciht warten, bis ein Mitglied die Wahl einfordert.