Re: Hausverbot im Vereinsgebäude und Teilnahmeverbot an allen Vereinsveranstaltungen erwirken
von: SW ()
Datum: 16.06.2025
Guten Tag,
Danke für die Antwort. Es geht um ein 25 jähriges Vereinsjubiläum auf dem Vereinsgelände und im Vereinshaus, zu dem in der Region eingeladen wird (Presse, Aushänge etc.) und kein Eintrittsgeld verlangt wird. Es wird also keine "geschlossene Gesellschaft" werden.
Da wir befürchten müssen, dass die drei Querulanten teilnehmen wollen, möchten wir vorab-schrifltich- diesen ein ( temporätes) Hausverbot für diese Veranstaltung aussprechen.
Bedarf es einer Begründung für das Hauverbot?
Danke für Ihre Antwort. SW