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Hausverbot im Vereinsgebäude und Teilnahmeverbot an allen Vereinsveranstaltungen erwirken
von: SW ()
Datum: 24.02.2025

Guten Tag zusammen,

Unser Verein ist Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden. Der Vorstand möchte einem Vereinsmitglied, welches aus dem Verein augeschlossen werden soll, zusätzlich auch Hausverbot erteilen und untersagen, an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen (die finden z.T. auch außerhalb des Vereingeländes statt).
In der Satzung gibt es keinerlei Hinweise auf das Thema " Hausverbot bzw. Untersagung an allen Vereinsaktivitäten teilzunehmen." Dann gelten die Regeln im BGB?

Was muß der Vorstand beachten, um gerichtsfest zu agieren. Das auszuschließende Mitglied wird sicherlich Rechtsmittel gegen die Auflagen einlegen. Wie gehen wir formal richtig vor? Textbausteine? Fristen?

Danke für die Antworten und Erfahrungen. Wünsch einen guten Start in die Woche.
SW

Re: Hausverbot im Vereinsgebäude und Teilnahmeverbot an allen Vereinsveranstaltungen erwirken
von: pfeffer ()
Datum: 24.02.2025

Hausverbot kann nur an Nichtmitglieder erteilt werden. Der Ausschluss muss also zuerst erfolgen.
Sind es öffentliche Veranstaltungen, muss das Hausverbot begründet sein.

Re: Hausverbot im Vereinsgebäude und Teilnahmeverbot an allen Vereinsveranstaltungen erwirken
von: SW ()
Datum: 12.06.2025

Noch eine Frage zur Erteilung eines rechtswirksamen Hausverbotes an Nichtmitglieder für das Vereinsgelände.

Der Verein lädt zu einer Jubiläumsfeier. Diese wird öffentlich beworben, also auch Nichtmitglieder sind willkommen. Nun wollen wir mit einem Hausverbot sicherstellen, dass drei ehemalige Mitglieder (Querulanten) nicht an diesem Fest im Vereinshaus- und Gelände teilnehmen. In unserer Satzung gibt es dazu keine Angaben (wer rechnet schon mit sowas?).

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, müssen wir dieses Hausverbot begründen.
1) Gibt es dazu eine empfohlene Form und Fristen?
2) Textform? welche genau?
3) Muß ein Zeitraum (temporäres Hausverbot oder unbefristet ) erläutert werden?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und einen schönen Tag , wünscht SW (trotz alle dem).

Re: Hausverbot im Vereinsgebäude und Teilnahmeverbot an allen Vereinsveranstaltungen erwirken
von: pfeffer ()
Datum: 12.06.2025

Es gibt weder Formen noch Fristen. Sinnvollerweise sollte das Hausverbot vorab ausgesprochen werden.
Um welche Art der Veranstaltung geht es denn? Nicht in jedem Fall müssen alle Personen grundsätzlich eingelassen werden.

Re: Hausverbot im Vereinsgebäude und Teilnahmeverbot an allen Vereinsveranstaltungen erwirken
von: SW ()
Datum: 16.06.2025

Guten Tag,

Danke für die Antwort. Es geht um ein 25 jähriges Vereinsjubiläum auf dem Vereinsgelände und im Vereinshaus, zu dem in der Region eingeladen wird (Presse, Aushänge etc.) und kein Eintrittsgeld verlangt wird. Es wird also keine "geschlossene Gesellschaft" werden.

Da wir befürchten müssen, dass die drei Querulanten teilnehmen wollen, möchten wir vorab-schrifltich- diesen ein ( temporätes) Hausverbot für diese Veranstaltung aussprechen.

Bedarf es einer Begründung für das Hauverbot?

Danke für Ihre Antwort. SW

Re: Hausverbot im Vereinsgebäude und Teilnahmeverbot an allen Vereinsveranstaltungen erwirken
von: pfeffer ()
Datum: 16.06.2025

Hier sehe ich nicht zwingend einen Fall, bei dem ein Hausverbot problematisch wäre. Der BGH hat das (private) Hausrecht nur für den Fall eingeschränkt, dass die Teilnahme der Betroffenen am öffentlichen Leben beeinträchtigt ist. Ist denn die Veranstaltung so wichtig für dieses öffentliche Leben am Ort?

Re: Hausverbot im Vereinsgebäude und Teilnahmeverbot an allen Vereinsveranstaltungen erwirken
von: SW ()
Datum: 17.06.2025

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ist ein Jubiläumsfest eine öffentliche Veranstaltung? wenn man keinen Eintritt zahlen muss?

Ob diese Veranstaltung "wichtig" ist, ist wohl eine sehr individuelle Einschätzung. Dem Vorstand und einigen Mitgliedern ist die sichere Abwesenheit dieser Personen wichtig und möchte im möglichen rechtlichen Rahmen diesen Wunsch als Veranstalter und Hausherr möglichst sicherzustellen.

Re: Hausverbot im Vereinsgebäude und Teilnahmeverbot an allen Vereinsveranstaltungen erwirken
von: pfeffer ()
Datum: 17.06.2025

Ich denke nicht, dass ein solche Fest von solcher gesellschaftlicher Bedeutung ist, dass jedermann teilnehmen können muss.

Re: Hausverbot im Vereinsgebäude und Teilnahmeverbot an allen Vereinsveranstaltungen erwirken
von: SW ()
Datum: 20.06.2025

Lieber Herr Pfeffer,
unser Verein und Vorstand ist Ihnen sehr zu Dank verpflichtet. Sie erzeugen Sicherheit und Optimismus, die manchmal schwierige Vereinsarbeit weiterzumachen. Danke.