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Mitglieder ausschließen, Rechtssicherheit ohne Beisitzer gegeben?
von: SW ()
Datum: 11.02.2025

Guten Tag, ein unangenehmes Thema: "Ausschluss von Mitgliedern"

das ist in unserer Vereinssatzung wie folgt geregelt:
"" Der erweiterte Vorstand kann aus wichtigem Grund mit einem einstimmigen Beschluss die Mitgliedschaft eines Mitglieds ruhen lassen. Dies teilt der Vorstand dem betroffenen Mitglied zeitnah mit Begründung in Textform mit. Das betroffene Mitglied erhält die Gelegenheit, sich in der nächsten Vorstandssitzung dazu zu erklären. Danach entscheidet der erweiterte Vorstand final über den Ausschluss des Mitglieds aus dem Verein. Die Mitgliedschaft wird vom Vorstand über den Ausschluss des Mitgliedes in Textform informiert. Der Vereinsausschluss des Mitglieds wird mit dem Datum des Vorstandsbeschluss gültig.""


Nun haben wir derzeit "nur" einen geschäftsführenden Vorstand mit drei Vorstandsmitgliedern (klassisch: Vorsitzende, Stellvertreter, Schatzmeister) und KEINE Beisitzer, die für einen erweiterten Vorstand nötig wären. (Die Beisitzer werden erst auf der nächsten Mitgliederversammlung gewählt, wenn sich welche finden.)

Frage: Hat ein Rauswurfbeschluss des Vorstands ohne Beisitzer vor Gericht Bestand? Kann der derzeitige Vorstand JETZT! rechtssicher das Mitglied ausschließen?

Das ist ein Querulant erster Güte, der gerne schikaniert und gegen den Ausschluss klagen wird. Der Vorstand möchte so die legitime Teilnahme des Störers an der nächsten Mitgliederversammlung verhindern.

Re: Mitglieder ausschließen, Rechtssicherheit ohne Beisitzer gegeben?
von: W. Pfeffer ()
Datum: 11.02.2025

Frage: Hat ein Rauswurfbeschluss des Vorstands ohne Beisitzer vor Gericht Bestand? Kann der derzeitige Vorstand JETZT! rechtssicher das Mitglied ausschließen?

# Wenn der Vorstand nicht die erforderliche Mitgliederzahl hat, ist der Ausschluss nicht satzungsgemäß und damit unwirksam.

Das ist ein Querulant erster Güte, der gerne schikaniert und gegen den Ausschluss klagen wird. Der Vorstand möchte so die legitime Teilnahme des Störers an der nächsten Mitgliederversammlung verhindern.

# Ein Störer kann unmittelbar aus der Versammlung ausgeschlossen werden, wenn er auf einen Ordnungsruf nicht reagiert. Der Vereinsausschluss ist komplizierter.

Re: Mitglieder ausschließen, Rechtssicherheit ohne Beisitzer gegeben?
von: SW ()
Datum: 18.02.2025

Guten Tag Herr Pfeffer,

Sie schreiben: # Wenn der Vorstand nicht die erforderliche Mitgliederzahl hat, ist der Ausschluss nicht satzungsgemäß und damit unwirksam.

Auch wenn es bisher keine Beisitzer oder Bewerber für diesen Posten gegeben hat?
Dann kann der Vorstand nur Rauswerfen, wenn er Beisitzer hat? Und wenn er keine findet, kann er nicht rauswerfen? Vestehe ich das richtig?

Ihre Aussage beschneidet die Alleinvertretungsberechtigung der Vorstandsmitglieder und die legitime Kompetenz des geschäftsführenden Vorstandes sehr stark.

Bitte erläutern Sie mir nochmal den Unterschied zwischen Beisitzer und Vorstandsmitglied. Ich hatte es immer so verstanden, das ein Beisitzer sowieso "nur Zuarbeiter des Vorstandes ist" und keine rechtliche Legitimität, Vertretungsrolle des Vorstandes nach innen und außen haben kann.

Re: Mitglieder ausschließen, Rechtssicherheit ohne Beisitzer gegeben?
von: W. Pfeffer ()
Datum: 19.02.2025

Auch wenn es bisher keine Beisitzer oder Bewerber für diesen Posten gegeben hat?

# Ist denn der Beisitzer ein Pflichtmitglied des Vorstands?
In der Literatur gibt es keine einheitliche Auffassung zur Beschlussfähigkeit des Vorstands bei vakanten Ämtern.

Ihre Aussage beschneidet die Alleinvertretungsberechtigung der Vorstandsmitglieder und die legitime Kompetenz des geschäftsführenden Vorstandes sehr stark.


# Das macht eher die Satzung, wenn da einstimmig steht.

Re: Mitglieder ausschließen, Rechtssicherheit ohne Beisitzer gegeben?
von: SW ()
Datum: 20.02.2025

Guten Tag,

# Ist denn der Beisitzer ein Pflichtmitglied des Vorstands?
In der Literatur gibt es keine einheitliche Auffassung zur Beschlussfähigkeit des Vorstands bei vakanten Ämtern.

## NEIN, über Pflichtmitgliedschaft von Beisitzern lese ich nichts in unsere Satzung. Siehe zitierter Paragrph im ersten Beitrag.

Frage dazu: ist unsere Formulierung in der Satzung ein vakater Posten? Oder kann der geschäftsführene Vorstand, weil es halt (derzeit noch) keine Beisitzer gibt, jetzt alleine rechtssischer einen Mitgliederausschluss durchziehen?

## Das ist genau mein Punkt. Wenn es halt keine Beisitzer gibt, kann dann der geschäftsführende Vorstand alleine und rechtssicher ein Mitglied ausschließen??


Ihre Aussage beschneidet die Alleinvertretungsberechtigung der Vorstandsmitglieder und die legitime Kompetenz des geschäftsführenden Vorstandes sehr stark.


# Das macht eher die Satzung, wenn da einstimmig steht.
## Einstimmigkeit ist klar, aber von wem? vom satzungsgemäßen, geschäftsführenden Vorstand? sprich drei Personen?
Oder MUSS der Vorstand erst durch Beisitzerbesetzung "erweitert" werden, BEVOR dieser dann einstimmig einen Mitgliederausschluss vollziehen sollte??

Bitte entschuldigen Sie meine Hartnäckigkeit, aber der Vorstand ist in einer Notlage und die drei Querulanten sind sehr "unhöflich".

Re: Mitglieder ausschließen, Rechtssicherheit ohne Beisitzer gegeben?
von: W. Pfeffer ()
Datum: 20.02.2025

>Siehe zitierter Paragraph im ersten Beitrag.

# Die Satzungsregelung zur Vorstandszusammensetzung ist oben aber nicht zitiert. Wie lautet die?
Darauf kommt es an!

Re: Mitglieder ausschließen, Rechtssicherheit ohne Beisitzer gegeben?
von: sw ()
Datum: 20.02.2025

Hallo Herr Pfeffer,

(1) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus drei Personen. Diese wählen unter
sich die vorsitzende Person und die erste und zweite stellvertretende Person.
Alle drei Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt tätig.
(8) Die Mitgliederversammlung wählt bis zu zwei Beisitzende. Gemeinsam mit dem
geschäftsführenden Vorstand bilden sie den erweiterten Vorstand.

Das sind unsere Regelungen zum Vorstand aus der Satzung. Was lesen Sie daraus.
Es gibt keine Äußerungen in der Satzung zum Thema "vakante Beisitzerpositionen, bzw. Pflichtzusammensetzung".

Wie schätzen Sie die Situation ein? Kann der jetzige geschäftsführende Vorstand, der aus 3 Personen besteht, und es derzeit eine Beisitzer gibt, trotzdem einen gerichtsfetsen Mitgliederausschluss durchführen?

Re: Mitglieder ausschließen, Rechtssicherheit ohne Beisitzer gegeben?
von: SW ()
Datum: 20.02.2025

Sorry, Korrektur, es gibt derzeit KEINE Beisitzer.

Re: Mitglieder ausschließen, Rechtssicherheit ohne Beisitzer gegeben?
von: pfeffer ()
Datum: 20.02.2025

Dann ist die Sache doch klar: Der Vorstand ist nicht komplett, weil die Beisitzer fehlen.
Damit wäre er zwar allgemein u.U. beschussfähig. Für den Ausschluss ist aber ausdrücklich der erweiterte Vorstand zuständig und der ist nicht vollständig, also dafür nicht beschlussfähig.

Re: Mitglieder ausschließen, Rechtssicherheit ohne Beisitzer gegeben?
von: SW ()
Datum: 21.02.2025

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
vielen liebe Dank für diese eindeutige Klärung. Der große Wunsch war "Vater des Gedankens". Ihre Bewertung bewahrt den Vorstand vor einem großen Fehler. Gut, dass Sie so unabhängig und kompetent beraten. Danke und einen schönen Tag wünscht SW.