Re: Mitglieder ausschließen, Rechtssicherheit ohne Beisitzer gegeben?
von: SW ()
Datum: 20.02.2025
Guten Tag,
# Ist denn der Beisitzer ein Pflichtmitglied des Vorstands?
In der Literatur gibt es keine einheitliche Auffassung zur Beschlussfähigkeit des Vorstands bei vakanten Ämtern.
## NEIN, über Pflichtmitgliedschaft von Beisitzern lese ich nichts in unsere Satzung. Siehe zitierter Paragrph im ersten Beitrag.
Frage dazu: ist unsere Formulierung in der Satzung ein vakater Posten? Oder kann der geschäftsführene Vorstand, weil es halt (derzeit noch) keine Beisitzer gibt, jetzt alleine rechtssischer einen Mitgliederausschluss durchziehen?
## Das ist genau mein Punkt. Wenn es halt keine Beisitzer gibt, kann dann der geschäftsführende Vorstand alleine und rechtssicher ein Mitglied ausschließen??
Ihre Aussage beschneidet die Alleinvertretungsberechtigung der Vorstandsmitglieder und die legitime Kompetenz des geschäftsführenden Vorstandes sehr stark.
# Das macht eher die Satzung, wenn da einstimmig steht.
## Einstimmigkeit ist klar, aber von wem? vom satzungsgemäßen, geschäftsführenden Vorstand? sprich drei Personen?
Oder MUSS der Vorstand erst durch Beisitzerbesetzung "erweitert" werden, BEVOR dieser dann einstimmig einen Mitgliederausschluss vollziehen sollte??
Bitte entschuldigen Sie meine Hartnäckigkeit, aber der Vorstand ist in einer Notlage und die drei Querulanten sind sehr "unhöflich".