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Ausgleich Verlust mit zwei Jhr.Gewinn
von: ITC ()
Datum: 15.01.2025

Hallo Vereinsknowhow Team,

unser gemeinnütziger Verein möchte wissen, ob man den EÜR + Bilanz Verlust v. 2024 (579€ mit den Gewinnen von 2022 (723€) und 2023 (256€) ausgleichen kann?
Leider wurden keine Rücklagen in 2022 und 2023 gebildet.
LG
und Danke
g.

Re: Ausgleich Verlust mit zwei Jhr.Gewinn
von: pfeffer ()
Datum: 16.01.2025

Ich bin zunächst irritiert, weil von EÜR und Bilanz gesprochen wird. Bei einfachen Aufzeichnungen gibt es keine Bilanz, bei Bilanzierung die GuV statt der EÜR.
Ein Ausgleich von Gewinnen und Verlusten wäre bei EÜR nur steuerlich relevant (also als Gewinn- und Verlustvortrag) und nur im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb möglich und sinnvoll. Die genannten Gewinne sind aber ohnehin steuerfrei (weil unter 5.000 €).
Die Frage stellt sich dann so gar nicht. Es gabe in einem Jahr Gewinn, im anderen Verlust und fertig. Da gibt es buchhalterisch nicht auszugleichen.

Ausgleich Verlust mit zwei Jhr.Gewinn
von: ITC ()
Datum: 16.01.2025

Hallo Vereinsknwhow /Pfeffer,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe mich falsch ausgedrückt. Sorry. Es ist so, dass der Verein ein EÜR macht. Aber nur weil, das Programm den JA nicht erstellt. Die EÜR wird nur intern (also für die Mitglieder) benutz.
Der Verein erstellt separat einen JA (Bilanz + GuV) für das FA. Also ohne FIBU-Programm.
Es ist das erste Mal, dass es im GuV einen Verlust gibt. Deswegen. Man könnte die Gemeinnützigkeit verlieren. Manche Mitglieder haben Angst davor.
LG
g.

Re: Ausgleich Verlust mit zwei Jhr.Gewinn
von: pfeffer ()
Datum: 16.01.2025

Es geht also um einen Verlust in steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?
Hier wird der Gewinn. bzw. Verlust vorgetragen. Gemeinnützigkeitsrechtlich hat das aber keine Bedeutung.