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ist eine Satzungsneufassung vom Finanzamt zu prüfen?
von: SW ()
Datum: 02.01.2025

Guten Tag,

wir habe eine Satzungsneufassung realisiert. Diese muß nun (Unterschriften des Vorstands) vor einem Notar beglaubigt werden. Soweit so gut. Der Notar ist nun der Meinung, dass der Vorstand zunächst vom zuständigen Finanzamt eine Bestätigung benötigen, dass Neuerungen in der Satzung keine Beanstandung nach sich ziehen?

Mit erscheint dass als Umkehrung der Verantwortung. Das Finanzamt prüft den Verein, aber muß doch nichts genehmigen. Das tut doch das Amtsgericht bei der Registrierung der Satzungsneufassung im Vereinsregister. Insbesondere da am "Vermögensparagraphen" gar keine Änderungen in der Neufassung vorgenommen wurden.....

Was meinen Sie dazu? Oder will der Notar nur verzögern bzw. uns beschäftigen´, damit er nicht tätig werden muss. Er hat Terminschwierigkeiten.

Danke für Ihre Einschätzung und einen guten Start ins Neue Jahr.

Re: ist eine Satzungsneufassung vom Finanzamt zu prüfen?
von: W. Pfeffer ()
Datum: 03.01.2025

Die Empfehlung des Notars ist sinnvoll, aber nicht verpflichtend, d.h. die Zustimmung des FA kann er und das VR nicht verlangen.